Praxiskommentar zum Bezirksverwaltungsrecht

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

keine demokratisch verfasste Gesellschaft mit ihren professionellen Institutionen und Ressourcen funktioniert ohne ehrenamtliche Beteiligung der Bewohnerschaft; auch unser Gemeinwesen ist konstitutiv darauf angelegt. Dieser „Binsenweisheit“ entspricht das vielfältige Engagement von Menschen aus allen Lebensbereichen, unabhängig vom Geschlecht, von Lebensalter und Beruf, der Herkunft oder der Staatsangehörigkeit. Die örtliche Ebene einer engagierten Stadtgesellschaft ist dabei regelmäßig der Brennspiegel. Hier werden Bedarfslagen zuerst sichtbar und hier wird für entsprechend Interessierte schnell ein Erfolgserlebnis sichtbar. Nicht zuletzt ist „die“ Kommunalpolitik von ehrenamtlichem Engagement geprägt.

Grundlage einer für die Menschen vor Ort sichtbaren und von ihnen getragenen Steuerung bezirklicher Prozesse, also „guter“ Kommunalpolitik, kann neben anderen Gesichtspunkten allerdings immer nur die Rechtmäßigkeit der Verfahren und Ergebnisse sein. Wir sind überzeugt: Halten sich Akteure an diesen Rahmen, sind die Grundsätze der bezirklichen Selbstverwaltung auch zukünftig eine tragende Säule der Funktionsfähigkeit unserer Stadt.

Dafür sollen die hier veröffentlichten Informationen dienen. Sie formulieren mit ihren ausführlichen Auslegungen, Erläuterungen und Kommentierungen der maßgebenden Rechtsvorschriften für die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt ein Gerüst für die handelnden Personen in Politik, Verwaltung und engagierter Einwohnerschaft. Sie bieten zudem eine Basis, juristischen Streit zu vermeiden oder zu lösen.

Peter Ottenberg
Dr. Robert Wolf