Das Bezirksamt gliedert sich wie folgt:
I. Geschäftsbereich Bürgermeisterin/Bürgermeister
- Serviceeinheit Finanzen mit den Aufgabenstellungen: Haushalts- und Stellenplanung und -wirtschaft Kassenwesen
- Serviceeinheit Personal mit den Aufgabenstellungen: Personalverwaltungsservice Personalentwicklungsservice
- Wirtschaftsförderung nach § 37 Absatz 3
- Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK)
- „Steuerungsdienst“ (einschließlich Geschäftsprozessmanagement und Digitalisierung)
- „Pressestelle“
- „Rechtsamt“
- „Zentrale Vergabestelle“
II. Geschäftsbereich Schul- und Sportamt mit den Aufgabenstellungen:
Schulträgerschaft Förderung des Sports
III. Geschäftsbereich Ordnungsamt mit den Aufgabenstellungen:
Ordnung im öffentlichen Raum (einschließlich verhaltensbedingten Lärms und Parkraumbewirtschaf-tung und -überwachung) Gewerbe (Wirtschaftsordnung, einschließlich Märkte) Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle nach § 37 Absatz 4
IV. Geschäftsbereich Stadtentwicklungsamt mit den Aufgabenstellungen:
Stadtplanung Bau- und Wohnungsaufsicht Vermessung (einschließlich Liegenschaftskataster und Wertermittlung) Denkmalschutz Quartiersmanagement
V. Geschäftsbereich Amt für Soziales mit den Aufgabenstellungen:
Betreuungsbehörde und Soziale Dienste Materielle Hilfen Durchführung der Leistungen des kommunalen Trägers gemäß SGB II und AG-SGB II (Jobcenter) Teilhabeamt*)
VI. Geschäftsbereich Jugendamt mit den Aufgabenstellungen:
Aufgaben des Jugendamtes (Fachberatung, allgemeine Förderung von jungen Menschen und ihren Familien, familienunterstützende Hilfen, fachbereichsübergreifende Jugendhilfe, Teilhabefachdienst Jugend und sonstige zugewiesene Aufgaben) Kindertagesbetreuung (einschließlich Kita-Eigenbetriebe) Es werden folgende weitere Gliederungseinheiten gebildet:
- Das Amt für Weiterbildung und Kultur mit den Aufgabenstellungen: Volkshochschule Musikschule Jugendkunstschule Bibliotheken Kultur Regionalmuseum ist wahlweise den Geschäftsbereichen I oder II zuzuordnen.
- Das Straßen- und Grünflächenamt mit den Aufgabenstellungen: Tiefbau (Straßenplanung, Straßenneubau, Straßenunterhaltung, Straßenaufsicht) Straßenverwaltung Straßenverkehrsbehörde (mit Ausnahme der den Ämtern für Bürgerdienste zugewiesenen Aufgaben) Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen einschließlich Friedhöfe und Kleingärten ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, III oder IV zuzuordnen.
- Das Umwelt- und Naturschutzamt mit den Aufgabenstellungen: Umweltplanung, -beratung und -information Umweltordnungsaufgaben (ohne verhaltensbedingten Lärm) Natur-und Artenschutz ist gemeinsam mit dem Straßen- und Grünflächenamt zuzuordnen.
- Die Serviceeinheit Facility Management mit den Aufgabenstellungen: Kaufmännische und technische Immobilien- und Gebäudeverwaltung Hochbauservice Innere Dienste (Dienstpost, Vervielfältigungen, Fernmeldeangelegenheiten, Beschaffungen, Anlagenbuchhaltung) IT-Service ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, II oder IV zuzuordnen.
- Das Amt für Bürgerdienste mit den Aufgabenstellungen: Bürgerämter (einschließlich der straßenverkehrsbehördlichen Aufgabe der Ausgabe von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen für Gäste im Rahmen der Berliner Parkraumbewirtschaftung) Standesamt Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Wohnungsamt Wahlen ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, IV oder V zuzuordnen.
- Das Gesundheitsamt mit den Aufgabenstellungen: Gesundheitsschutz und -aufsicht Gesundheitsschutz und -förderung für Erwachsene Gesundheitsschutz und -förderung für Kinder Spezielle gesundheitliche Hilfen für Menschen mit Behinderungen ist wahlweise den Geschäftsbereichen V oder VI zuzuordnen.
- Die Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist gemeinsam mit dem Gesundheitsamt zuzuordnen.
- Beauftragte: „Datenschutzbeauftragte“ oder „Datenschutzbeauftragter“ „Beauftragte für Menschen mit Behinderungen“ oder „Beauftragter für Menschen mit Behinderungen“ „Integrationsbeauftragte“ oder „Integrationsbeauftragter“ „Frauen-und Gleichstellungsbeauftragte“ „EU-Beauftragte“ oder „EU-Beauftragter“ „Beauftragte für Partnerschaften“ oder „Beauftragter für Partnerschaften“ „Klimaschutzbeauftragte“ oder „Klimaschutzbeauftragter“ sind dem Geschäftsbereich I zuzuordnen. Die Regelungen in anderen Gesetzen gelten vorrangig. Die Zuordnung der weiteren Gliederungseinheiten erfolgt durch Beschluss des Bezirksamts. Die Gliederungseinheiten 2 und 3 sowie die Gliederungseinheiten 6 und 7 werden jeweils zu einer Einheit zusammengefasst.
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