§ 50 Inkrafttreten

Das Bezirksamt gliedert sich wie folgt:

I. Geschäftsbereich Bürgermeisterin/Bürgermeister

  1. Serviceeinheit Finanzen mit den Aufgabenstellungen: Haushalts- und Stellenplanung und -wirtschaft Kassenwesen
  2. Serviceeinheit Personal mit den Aufgabenstellungen: Personalverwaltungsservice Personalentwicklungsservice
  3. Wirtschaftsförderung nach § 37 Absatz 3
  4. Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK)
  5. „Steuerungsdienst“ (einschließlich Geschäftsprozessmanagement und Digitalisierung)
  6. „Pressestelle“
  7. „Rechtsamt“
  8. „Zentrale Vergabestelle“

II. Geschäftsbereich Schul- und Sportamt mit den Aufgabenstellungen:

Schulträgerschaft Förderung des Sports

III. Geschäftsbereich Ordnungsamt mit den Aufgabenstellungen:

Ordnung im öffentlichen Raum (einschließlich verhaltensbedingten Lärms und Parkraumbewirtschaf-tung und -überwachung) Gewerbe (Wirtschaftsordnung, einschließlich Märkte) Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle nach § 37 Absatz 4

IV. Geschäftsbereich Stadtentwicklungsamt mit den Aufgabenstellungen:

Stadtplanung Bau- und Wohnungsaufsicht Vermessung (einschließlich Liegenschaftskataster und Wertermittlung) Denkmalschutz Quartiersmanagement

V. Geschäftsbereich Amt für Soziales mit den Aufgabenstellungen:

Betreuungsbehörde und Soziale Dienste Materielle Hilfen Durchführung der Leistungen des kommunalen Trägers gemäß SGB II und AG-SGB II (Jobcenter) Teilhabeamt*)

VI. Geschäftsbereich Jugendamt mit den Aufgabenstellungen:

Aufgaben des Jugendamtes (Fachberatung, allgemeine Förderung von jungen Menschen und ihren Familien, familienunterstützende Hilfen, fachbereichsübergreifende Jugendhilfe, Teilhabefachdienst Jugend und sonstige zugewiesene Aufgaben) Kindertagesbetreuung (einschließlich Kita-Eigenbetriebe) Es werden folgende weitere Gliederungseinheiten gebildet:

  1. Das Amt für Weiterbildung und Kultur mit den Aufgabenstellungen: Volkshochschule Musikschule Jugendkunstschule Bibliotheken Kultur Regionalmuseum ist wahlweise den Geschäftsbereichen I oder II zuzuordnen.
  2. Das Straßen- und Grünflächenamt mit den Aufgabenstellungen: Tiefbau (Straßenplanung, Straßenneubau, Straßenunterhaltung, Straßenaufsicht) Straßenverwaltung Straßenverkehrsbehörde (mit Ausnahme der den Ämtern für Bürgerdienste zugewiesenen Aufgaben) Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen einschließlich Friedhöfe und Kleingärten ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, III oder IV zuzuordnen.
  3. Das Umwelt- und Naturschutzamt mit den Aufgabenstellungen: Umweltplanung, -beratung und -information Umweltordnungsaufgaben (ohne verhaltensbedingten Lärm) Natur-und Artenschutz ist gemeinsam mit dem Straßen- und Grünflächenamt zuzuordnen.
  4. Die Serviceeinheit Facility Management mit den Aufgabenstellungen: Kaufmännische und technische Immobilien- und Gebäudeverwaltung Hochbauservice Innere Dienste (Dienstpost, Vervielfältigungen, Fernmeldeangelegenheiten, Beschaffungen, Anlagenbuchhaltung) IT-Service ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, II oder IV zuzuordnen.
  5. Das Amt für Bürgerdienste mit den Aufgabenstellungen: Bürgerämter (einschließlich der straßenverkehrsbehördlichen Aufgabe der Ausgabe von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen für Gäste im Rahmen der Berliner Parkraumbewirtschaftung) Standesamt Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Wohnungsamt Wahlen ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, IV oder V zuzuordnen.
  6. Das Gesundheitsamt mit den Aufgabenstellungen: Gesundheitsschutz und -aufsicht Gesundheitsschutz und -förderung für Erwachsene Gesundheitsschutz und -förderung für Kinder Spezielle gesundheitliche Hilfen für Menschen mit Behinderungen ist wahlweise den Geschäftsbereichen V oder VI zuzuordnen.
  7. Die Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist gemeinsam mit dem Gesundheitsamt zuzuordnen.
  8. Beauftragte: „Datenschutzbeauftragte“ oder „Datenschutzbeauftragter“ „Beauftragte für Menschen mit Behinderungen“ oder „Beauftragter für Menschen mit Behinderungen“ „Integrationsbeauftragte“ oder „Integrationsbeauftragter“ „Frauen-und Gleichstellungsbeauftragte“ „EU-Beauftragte“ oder „EU-Beauftragter“ „Beauftragte für Partnerschaften“ oder „Beauftragter für Partnerschaften“ „Klimaschutzbeauftragte“ oder „Klimaschutzbeauftragter“ sind dem Geschäftsbereich I zuzuordnen. Die Regelungen in anderen Gesetzen gelten vorrangig. Die Zuordnung der weiteren Gliederungseinheiten erfolgt durch Beschluss des Bezirksamts. Die Gliederungseinheiten 2 und 3 sowie die Gliederungseinheiten 6 und 7 werden jeweils zu einer Einheit zusammengefasst.

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