§ 01 Bezirkseinteilung

1. AbschnittGrundlagen der Bezirksverwaltung§ 1Bezirkseinteilung Absatz 1: Das Gebiet von Berlin umfasst die bisherigen Bezirke 1. Mitte, Tiergarten und Wedding,2. Friedrichshain und Kreuzberg,3. Prenzlauer Berg, Weißensee und Pankow,4. Charlottenburg und...

§ 01 Entschädigung der Bezirksverordneten

Die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen erhalten nach Maßgabe dieses Gesetzes Aufwands-entschädigung und Erstattung der Dienstreisekosten. Die Aufwandsentschädigung setzt sich zusammen aus der Grundentschädigung, den Sitzungsgeldern und der...

§ 02 Allgemeine Rechtsstellung und Organe der Bezirke

Absatz 1: Die Bezirke sind Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Es umfasst nicht nur die Art und Weise der Erledigung, sondern ebenso...

§ 02 Grundentschädigung

Absatz 1: Die Grundentschädigung der Bezirksverordneten beträgt monatlich 15 vom Hundert der Entschädigung, die ein Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin nach § 6 Abs. 1 des Landesabgeordnetengesetzes erhält; der Betrag ist auf den nächsten durch fünf teilbaren...

§ 03 Bezirksaufgaben

Absatz 1: Die Bezirke nehmen ihre Aufgaben unter Beteiligung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger wahr. In der Ursprungsfassung sollten die Bezirke die bezirkseigenen Angelegenheiten unter „maßgeblicher“ Beteiligung ehrenamtlich tätiger Bürger wahrnehmen1;...