§ 01 Bezirkseinteilung

1. AbschnittGrundlagen der Bezirksverwaltung§ 1Bezirkseinteilung Absatz 1: Das Gebiet von Berlin umfasst die bisherigen Bezirke 1. Mitte, Tiergarten und Wedding,2. Friedrichshain und Kreuzberg,3. Prenzlauer Berg, Weißensee und Pankow,4. Charlottenburg und...

§ 02 Allgemeine Rechtsstellung und Organe der Bezirke

Absatz 1: Die Bezirke sind Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Es umfasst nicht nur die Art und Weise der Erledigung, sondern ebenso...

§ 03 Bezirksaufgaben

Absatz 1: Die Bezirke nehmen ihre Aufgaben unter Beteiligung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger wahr. In der Ursprungsfassung sollten die Bezirke die bezirkseigenen Angelegenheiten unter „maßgeblicher“ Beteiligung ehrenamtlich tätiger Bürger wahrnehmen1;...

§ 04 Haushaltsführung des Bezirks

Absatz 1: Dem Bezirk wird für den Bezirkshaushaltsplan eine Globalsumme zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes zugewiesen. Absatz 2: Für die Ausführung des Bezirkshaushaltsplans ist der Bezirk im Rahmen der geltenden Rechts- und...

§ 04a Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die nach diesem Gesetz zuständigen öffentlichen Stellen, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates...