§ 05a Fraktionen

(1) Eine Fraktion besteht aus mindestens drei Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung, die derselben Partei oder Wählergemeinschaft angehören oder auf demselben Wahlvorschlag gewählt worden sind. Die Fraktionszugehörigkeit eines Mitglieds der...

§ 06 Einberufung der Bezirksverordnetenversammlung

Absatz 1: Die Bezirksverordnetenversammlung tritt frühestens mit dem ersten Zusammentritt des Abgeordnetenhauses und spätestens sechs Wochen nach der Wahl unter dem Vorsitz der oder des ältesten Bezirksverordneten zusammen. Der Grundsatz der Identität der Wahlperiode...

§ 07a Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher

1. Die Bezirksverordnetenvorsteherinnen und Bezirksverordnetenvorsteher bilden den Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher. Die Regelung bildet die gesetzliche Basis für eine formell gestaltete überbezirkliche Interessenvertretung der zwölf BVV im RdV. Sie ist zudem...

§ 08 Geschäftsführung der Bezirksverordnetenversammlung

Absatz 1: Die Bezirksverordnetenversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung, an die auch die Mitglieder des Bezirksamtes hinsichtlich ihrer Teilnahme an den Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie der Beantwortung von Anfragen gebunden...

§ 08a Sitzungen in außergewöhnlichen Notlagen

Absatz 1: Abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 1 kann eine Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Wege einer Bild- und Tonübertragung durchgeführt werden (Videositzung), um außergewöhnliche Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit der Mitglieder der...