§ 09 Ältestenrat und Ausschüsse

Absatz 1: Die Bezirksverordnetenversammlung bildet aus ihrer Mitte den Ältestenrat, den Ausschuss für Partizipation und Integration (§ 32) und die weiteren Ausschüsse. Die Bezirksverordnetenversammlung kann für die Ausschüsse, in denen Bürgerdeputierte (§ 20)...

§ 10 Verbot der Entlassung

Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder die Kündigung Arbeitsverhältnisses wegen der Tätigkeit als Bezirksverordneter ist auch nach Beendigung der Mitgliedschaft in einer Bezirksverordnetenversammlung unzulässig. Die Vorschrift wurde im Rahmen der Neufassung des...

§ 11 Rechte und Pflichten der Bezirksverordneten

Absatz 1: Jedes Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung hat das Recht, Anträge zu stellen,Anfragen an das Bezirksamt zu richten und Einsicht in die Akten des Bezirksamts zu nehmen. § 17 Absatz 2 bleibt unberührt. Kleine Anfragen sind durch das Bezirksamt spätestens...

§ 12 Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung

Absatz 1: Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen der Rechtsvorschriften und der vom Senat oder den einzelnen Mitgliedern des Senats erlassenen Verwaltungsvorschriften. Sie regt Verwaltungshandeln an...

§ 14 Teilnahme des Bezirksamts

Absatz 1: Das Bezirksamt ist zu den Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse einzuladen. Die Vorschrift gilt auf Grund des eindeutigen Wortlauts nicht für den Ältestenrat, unterbindet jedoch nicht, das Kollegialorgan oder einzelne Mitglieder,...