§ 34 Zusammensetzung des Bezirksamts

Absatz 1: Das Bezirksamt besteht aus der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten, von denen eine oder einer zugleich zur stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin oder zum stellvertretenden...

§ 35 Wahl und Abberufung der Bezirksamtsmitglieder

Absatz 1: Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die Mitglieder des Bezirksamts für die Dauer der Wahlperiode (§ 5). Die Vorschrift bezieht sich auf die von der BVV durchzuführenden Wahlen (ausführlich § 16) und ergänzt sie um die Wirkungsdauer. Diese umfasst die der...

§ 36 Aufgaben des Bezirksamts

Absatz 1: Das Bezirksamt ist die Verwaltungsbehörde des Bezirks. Es gibt sich eine Geschäftsordnung. Als Organ des Bezirks (ausführlich § 2) nimmt das BA nach Satz 1 regelmäßig die örtlichen Verwaltungsaufgaben (im Sinne von Art. 66 Abs. 2 VvB) im Rahmen einer...

§ 37 Organisation; Geschäftsverteilung des Bezirksamts

Absatz 1: Die Gliederung des Bezirksamts ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz. Der Senat wird ermächtigt, nach Beratung mit dem Rat der Bürgermeister die Gliederung des Bezirksamts in der Anlage zu Satz 1 durch Rechtsverordnung zu ändern. Zur Steigerung der...