Titel, Autoren

Peter Ottenberg

Dr. Robert Wolf

Bezirksverwaltungsrecht

Praxiskommentar

für

Kommunalpolitik und Verwaltung

Bearbeitungsstand:

30. September 2026

(25. Auflage)

Herausgeber:

  • August Bebel Institut (ABI)
  • Bildungswerk für Alternative Kommunalpolitik e.V. (BiWAK)
  • Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
  • Kommunalpolitisches Bildungswerk Berlin e.V. (KBB)
  • kommunalpolitisches forum e.V. (berlin)

Die Autoren

Peter Ottenberg

Jahrgang 1955, Verwaltungswirt im Ruhestand, ehrenamtlicher Geschäftsführer des Rates der Vorsteherinnen und Vorsteher (2021 bis 2026). Leiter des Büros der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf (2002 bis 2016); nebenamtlicher Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher (2006 bis 2015); über fünfzehn Jahre BV und 1981 bis 2001 Mitglied im kommunalen JHA. Verschiedene Veröffentlichungen zum Bezirksverwaltungsrecht sowie zum Organisationsrecht der Jugendhilfe des Bundes und des Landes.

Kontakt: ottenberg.peter@web.de

Dr. Robert Wolf

Jahrgang 1985, Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. 2007 bis 2013 Mitglied der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf. Er ist Mitbearbeiter bzw. Verfasser verschiedener Publikationen zum Berliner Landesverfassungs- und -verwaltungsrecht, Öffentlichen Baurecht, Sozialrecht und Straßenverkehrsrecht sowie nebenamtliches Mitglied des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg.

Kontakt: robert.wolf@ovg.berlin.de

Vorwort zur 25. Auflage

Unser Werk feiert doppeltes Jubiläum: Die 25. Auflage erscheint zwanzig Jahre nach der Erstauflage. Mit großem Bedauern ist jedoch zu konstatieren, dass seit Herbst 2025 technische und andere Probleme auf der Seite der Herausgeber zu keinem hinreichend befriedigenden Ergebnis der Version vom 30. September 2025 auf der Website geführt haben. Darüber hinaus fiel die geplante Aktualisierung zum 31. Januar 2026 aus. Nunmehr wird der Praxiskommentar lediglich als Portable Document Format fortgeführt.

Zumindest führte diese „Zwangspause“ zu dem Entschluss einer vollständigen Überarbeitung aller Dateien. Das betrifft u. a. Randnummern und Fußnoten. Daneben wird die Vorbemerkung zum Organisationsrecht der Jugendhilfe nunmehr geteilt: Vor § 33-1 beinhaltet anknüpfend an das Bundesrecht allgemeine Kommentierungen der Strukturprinzipien der Jugendhilfe und somit des JHA, Vor § 33-2 stellt nunmehr gesondert die Gesetzgebung des Landes dar.

Auf inhaltliche Einzelheiten verzichten wir an dieser Stelle; das Vorwort zur letzten (missglückten) Auflage wird in Folge der Gesamtsituation erst im Rahmen der 26. Auflage in den Anhang überführt.

Berlin, im September 2026 Peter Ottenberg Dr. Robert Wolf

Hinweise zur Überarbeitung

Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wurden regelhaft zum 1. Januar 2025 um 6 v. H. angehoben. Die Rechtsfolgen für die Mitglieder der BVV umfassen insoweit eine Steigerung von 65 Euro im Monat, was eine entsprechende Aktualisierung erforderte. Eine Änderung der Personalkostenhöchstgrenze sowie der Gehaltsober- und -untergrenzen der arbeitsvertraglichen Regelungen für die Beschäftigten der Fraktionen erfolgte hingegen nicht (Vor § 1 BezVEG).

Aus den Erfahrungen, die zur Wahlwiederholung führten, hat der Gesetzgeber nunmehr Konsequenzen gezogen und das Wahlrecht angepasst. Dabei wurden in einer besonderen Vorschrift auch Rechtsfolgen für die Bezirksorgane festgelegt: Neuwahl des Vorstandes der BVV, ggf. Neubildung der Ausschüsse und insbesondere Neuwahl des BA (Vor § 1, § 49 BezVG, BAMG).

Im Übrigen ist u. a. auf folgende Änderungen hinzuweisen:

  • Es erfolgte eine Aktualisierung von wahlrechtlichen Regelungen (§ 5): Die Erläuterungen zu den Rechtsfolgen des EU-Austritts von Großbritannien sind nunmehr in den Vorbemerkungen zu finden (Vor § 1-4);
  • Hinweise zum Spannungsbogen zwischen dem Übereilungsschutz und dem Grundsatz der Ämterstabilität beim Abberufungsverfahren eines Mitgliedes des BA (§ 35);
  • Erläuterungen zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Fraktion (§ 8a BezVEG);

Wir haben die kommentierende Darstellung der über 60jährigen Gesetzgebung des BezVG mit Bezügen zur Stadtgeschichte neu strukturiert (Vor § 1):

Neu Inhalt alte Rdnr.
Vor § 1-1 Bundesland und Hauptstadt der DDR (bis 1961) 01 bis 10
Vor § 1-2 Zwei-Organ-System, Proporz-Bezirksamt und die Zeit vor der 'Wende' (1962 bis 1989) 11 bis 46
Vor § 1-3 (Wieder-)Vereinigung und Bezirksfusion (1989 bis 2000) 47 bis 64
Vor § 1-4 Proporz-Bezirksamt hat Bestand, Jahre der normativen Normalität (2001 bis 2020) 65 bis 88
Vor § 1-5 Corona-Pandemie, Wahlwiederholung und Verwaltungsmodernisierung (ab 2020) ab 89

Es handelt sich um eine vollständige Überarbeitung, Änderungen sind nicht (rot) markiert.

Im Juli 2025 hat der Gesetzgeber den langen und umfangreichen Prozess der Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Verwaltungsreform abgeschlossen. Die verfassungs- und einfachrechtlichen Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und sind - wie auch Regelungen zum fachrechtlichen Eingriffsrecht im AG BauGB sowie einer weiteren bezirksverwaltungsgesetzlichen Anpassung - noch nicht berücksichtigt. Wir haben uns daher entschlossen, unsere Kommentierung in einer weiteren Aktualisierung zum 31. Januar 2026 anzupassen.

Berlin, im September 2025 Peter Ottenberg Dr. Robert Wolf