§ 03 Sitzungsgelder

Absatz 1: Die Bezirksverordneten erhalten Sitzungsgelder, und zwar für jede Plenarsitzung 31 Euro und für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Den Ausschusssitzungen stehen die Sitzungen des Vorstands, des Ältestenrats und der Bezirksverordnetenfraktionen gleich. Die...

§ 04 Fahrgeldentschädigung

Für ihre Aufwendungen für Fahrgelder erhalten die Bezirksverordneten eine monatliche Entschädigung von 41 Euro. § 2 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend; bei vorzeitigem Ausscheiden wird die Fahrgeldentschädigung für den Monat des Ausscheidens tageweise...

§ 04 Haushaltsführung des Bezirks

Absatz 1: Dem Bezirk wird für den Bezirkshaushaltsplan eine Globalsumme zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes zugewiesen. Absatz 2: Für die Ausführung des Bezirkshaushaltsplans ist der Bezirk im Rahmen der geltenden Rechts- und...

§ 04a Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die nach diesem Gesetz zuständigen öffentlichen Stellen, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates...

§ 05 Dienstreisen

Den Bezirksverordneten steht bei Dienstreisen die Erstattung von Dienstreisekosten nach den für die Mit-glieder des Bezirksamts geltenden Bestimmungen zu. Maßgebend ist das Reisekostenrecht für Bundesbeamte1§§ 3ff BRKG., das nach § 54 Satz 1 LBG entsprechende...