§ 07 Bürgerdeputierte

Die nach § 21 des Bezirksverwaltungsgesetzes gewählten Bürgerdeputierten erhalten eine Entschädigung für jede Sitzung nach den Bestimmungen des § 3 und eine Erstattung der Kosten für Dienstreisen nach den Be-stimmungen des § 5 dieses Gesetzes. Die...

§ 07a Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher

1. Die Bezirksverordnetenvorsteherinnen und Bezirksverordnetenvorsteher bilden den Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher. Die Regelung bildet die gesetzliche Basis für eine formell gestaltete überbezirkliche Interessenvertretung der zwölf BVV im RdV. Sie ist zudem...

§ 08 Geschäftsführung der Bezirksverordnetenversammlung

Absatz 1: Die Bezirksverordnetenversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung, an die auch die Mitglieder des Bezirksamtes hinsichtlich ihrer Teilnahme an den Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie der Beantwortung von Anfragen gebunden...

§ 08 Zahlung der Entschädigungen

Absatz 1: Die Grundentschädigung nach den §§ 2 und 6 sowie die Fahrgeldentschädigung nach § 4 werden monatlich im voraus, die Sitzungsgelder monatlich nachträglich gezahlt. Die Zahlungsweise folgt Art. 53 VvB in Verbindung mit § 23 Abs. 6 LAbgG und orientiert sich an...

§ 08a Sitzungen in außergewöhnlichen Notlagen

Absatz 1: Abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 1 kann eine Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Wege einer Bild- und Tonübertragung durchgeführt werden (Videositzung), um außergewöhnliche Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit der Mitglieder der...