§ 15 Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung

Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen sowie die Arbeit im Rat der Bürgermeister und seinen...

§ 17 Kontrolle durch die Bezirksverordnetenversammlung

Absatz 1: In Ausübung der Kontrolle kann die Bezirksverordnetenversammlung feststellen, ob gegen die Führung der Geschäfte Einwendungen zu erheben sind. Neben einer die Verwaltung zum Handeln anregender sowie einer (normativ begrenzten) Entscheidungsfunktion hat die...

§ 2

1Die Regierende Bürgermeisterin oder der Regierende Bürgermeister ist oberste Dienstbehörde und Dienstbehörde für die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister; § 3 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes bleibt unberührt. 2Die Bezirksbürgermeisterin oder der...