§ 12
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1Dieses Gesetz tritt am 1. August 1960 in Kraft. 2Gleichzeitig wird das Gesetz über die Vereidigung der Mitglieder des Senats und der Bezirksämter vom 3. Februar 1951 (VOBl. I S. 242) aufgehoben.
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(überholt)
Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des BAMG in seiner ursprünglichen Fassung zum 1. August 1960 unter gleichzeitiger Aufhebung des Vorgängergesetzes. Die Vorschrift bedarf aufgrund des Zeitlaufs keiner Kommentierung.