Titel, Autoren

Peter Ottenberg
Dr. Robert Wolf

Bezirksverwaltungsrecht

Praxiskommentar
für
Kommunalpolitik und Verwaltung

Bearbeitungsstand:
30. September 2024
(22. Auflage)

Gemeinsame Herausgeber:
August-Bebel-Institut (ABI)
Kommunalpolitisches Bildungswerk Berlin (KBB) e. V.
Bildungswerk für Alternative Kommunalpolitik (BiwAK) e. V.
kommunalpolitisches forum (kf) e. V.
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Peter Ottenberg:
Jahrgang 1955, Verwaltungswirt im Ruhestand, ehrenamtlicher Geschäftsführer des Rates der Vorsteherinnen und Vorsteher. Leiter des Büros der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf (2002 bis 2016); nebenamtlicher Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher (2006 bis 2015); über fünfzehn Jahre BV und 1981 bis 2001 Mitglied im kommunalen JHA. Verschiedene Veröffentlichungen zum Bezirksverwaltungsrecht sowie zum Organisationsrecht der Jugendhilfe des Bundes und des Landes.
Kontakt:
ottenberg.peter@web.de

Dr. Robert Wolf:
Jahrgang 1985, Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. 2007 bis 2013 Mitglied der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf. Er ist Mitbearbeiter bzw. Verfasser verschiedener Publikationen zum Berliner Landesverfassungs- und -verwaltungsrecht, Öffentlichen Baurecht, Sozialrecht und Straßenverkehrsrecht sowie nebenamtliches Mitglied des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg.
Kontakt:
robert.wolf@ovg.berlin.deÄnderung vom 30.09.2024

Bezirksverwaltungsrecht - Praxiskommentar für Kommunalpolitik und Verwaltung zum

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982)

Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des Abgeordnetenhauses am 12. Februar 2023 vom 23. März 2023 (GVBl. S. 110)

Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29. November 1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 18. März 2022 (GVBl. S. 108); Ausführungsvorschriften über Zuschüsse für die Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen (AV BVV-Fraktionszuschüsse - AV BVVFraktZ), Bekanntmachung vom 19. November 2019 (ABl. S. 7637)

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Bezirksamtsmitglieder (Bezirksamtsmitgliedergesetz - BAMG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. April 1985 (GVBl. S. 958), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022) vom 15. November 2022 (GVBl. S. 621)

Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Gesetz zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz - AG KJHG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung und Beteiligung von Familien (Familienfördergesetz) vom 27. August 2021 (GVBl. S. 995).

Zitiervorschlag:
Ottenberg/Wolf, BezVG § … Rdnr. … Fn. ...
Ottenberg/Wolf, BezVEG § … Rdnr. … Fn. ...
Ottenberg/Wolf, BAMG § … Rdnr. … Fn. ...

Vorwort

Ende 2023 hat der Gesetzgeber das aktive und passive Wahlalter für das Abgeordnetenhaus der Regelung auf der bezirklichen Ebene angeglichen und dadurch einen jahrelangen Disput zwischen den politischen Kräften beendet (Vor § 1, § 5 BezVG).Änderung vom 30.09.2024

Aufwandsentschädigung und Kostenpauschalen für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wurden turnusmäßig zum 1. Januar 2024 angehoben. Die Rechtsfolgen für die BVV waren in unserem Werk insoweit aufzugreifen. Eine Änderung der Gehaltsober- und -untergrenzen der arbeitsvertraglichen Regelungen für die Beschäftigten der Fraktionen erfolgte hingegen nicht (Vor § 1 und Vor § 8a BezVEG). Änderung vom 30.09.2024

  • Im Übrigen ist u. a. auf folgende Änderungen hinzuweisen:
  • Klarstellung zur Einberufungskompetenz einer BVV durch d. BV-Vorst. (§ 6);
  • Rederecht eines Mitgliedes des BA in der BVV (§ 14);
  • Auswahlverfahren ehrenamtlich tätiger Personen in der BVV (§ 16);
  • Berücksichtigung von Unterstützungsunterschriften zum Einwohnerantrag (§ 44);
  • Klarstellungen zur Realisierung eines Rückforderungsanspruches bei einer zweckwidrigen Verwendung der Fraktionszuschüsse (§ 8a BezVEG).
    Änderung vom 30.09.2024

Besonders hinzuweisen ist auf einen vom VG abgelehnten Antrag zur Bildung des BA Marzahn-Hellersdorf im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, was in einem Beschluss des OVG bestätigt wurde. Kernaussage: Unvereinbar mit dem Vorbehalt der Wahl ist das reklamierte Recht, den von der BVV abgelehnten Wahlvorschlag nunmehr als Mitglied des Bezirksamts benennen zu dürfen und gerichtlich durchsetzen zu lassen. Das Hauptsacheverfahren - auch bezüglich der Bezirke Lichtenberg und Spandau - wurde kurz vor unserem Redaktionsschluss entschieden. Die Urteilsgründe werden zu gegebener Zeit zu beachten sein (§ 35). Weitere aktuelle Rechtsprechung zum Bezirksverwaltungsrecht wurde berücksichtigt. Dazu zählt jedoch nicht die bei Redaktionsschluss nicht rechtskräftige Eilentscheidung des VG vom 10. Juli 2024 zum Eingriffsrecht über die Durchsetzung der Umfriedung und nächtlichen Schließung des Görlitzer Parks (2 L 82/24) durch die Hauptverwaltung. Und im weiteren gleichen Zusammenhang bleiben die geplanten Änderungen im Verhältnis zwischen den beiden Verwaltungsebenen nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben (Schneller-Bauen-Gesetz - SBG) unkommentiert.Änderung vom 30.09.2024

Sollte der Gesetzgeber die angekündigten weitreichen verfassungs- und einfachgesetzlichen Änderungen zum Verhältnis zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen (Stichwort Zuständigkeit von Verwaltungsaufgaben) umsetzen, wird unsere Kommentierung zukünftig vermutlich einer umfassenden Revision zu unterziehen sein.Änderung vom 30.09.2024

Berlin, im September 2024
Peter Ottenberg
Dr. Robert Wolf

Ottenberg/Wolf | Praxiskommentar | (30.09.2024)