Titel, Autoren

Peter Ottenberg
Dr. Robert Wolf

Bezirksverwaltungsrecht

Praxiskommentar
für
Kommunalpolitik und Verwaltung

Bearbeitungsstand:
30. September 2023
(21. Auflage)

Gemeinsame Herausgeber:
August-Bebel-Institut (ABI)
Kommunalpolitisches Bildungswerk Berlin (KBB) e. V.
Bildungswerk für Alternative Kommunalpolitik (BiwAK) e. V.
kommunalpolitisches forum (kf) e. V.
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Peter Ottenberg:
Jahrgang 1955, Verwaltungswirt im Ruhestand, ehrenamtlicher Geschäftsführer des Rates der Vorsteherinnen und Vorsteher. Leiter des Büros der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf (2002 bis 2016); nebenamtlicher Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher (2006 bis 2015); über fünfzehn Jahre BV und 1981 bis 2001 Mitglied im kommunalen JHA. VerschiedeneÄnderung vom 30.09.2023 Veröffentlichungen zum Bezirksverwaltungsrecht sowie zum Organisationsrecht der Jugendhilfe des Bundes und des LandesÄnderung vom 30.09.2023.
Kontakt:
ottenberg.peter@web.de

Dr. Robert Wolf:
Jahrgang 1985, Richter am Verwaltungsgericht Berlin. 2007 bis 2013 Mitglied der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf. Er ist Mitbearbeiter bzw. Verfasser verschiedener Publikationen zum Berliner Landesverfassungs- und -verwaltungsrecht, Öffentlichen Baurecht, Sozialrecht und Straßenverkehrsrecht sowie nebenamtliches Mitglied des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg.Änderung vom 30.09.2023
Kontakt:
robert.wolf@vg.berlin.de

Bezirksverwaltungsrecht - Praxiskommentar für Kommunalpolitik und Verwaltung zum

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982)

Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des Abgeordnetenhauses am 12. Februar 2023 vom 23. März 2023 (GVBl. S. 110)Änderung vom 30.09.2023

Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29. November 1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 18. März 2022 (GVBl. S. 108); Ausführungsvorschriften über Zuschüsse für die Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen (AV BVV-Fraktionszuschüsse - AV BVVFraktZ), Bekanntmachung vom 19. November 2019 (ABl. S. 7637)

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Bezirksamtsmitglieder (Bezirksamtsmitgliedergesetz - BAMG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. April 1985 (GVBl. S. 958), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022) vom 15. November 2022 (GVBl. S. 621)Änderung vom 30.09.2023

Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Gesetz zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz - AG KJHG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung und Beteiligung von Familien (Familienfördergesetz) vom 27. August 2021 (GVBl. S. 995).

Zitiervorschlag:
Ottenberg/Wolf, BezVG § … Rdnr. … Fn. ...
Ottenberg/Wolf, BezVEG § … Rdnr. … Fn. ...
Ottenberg/Wolf, BAMG § … Rdnr. … Fn. ...

Vorwort

Mehr versteckt in einem umfangreichen Mantelgesetz - mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 15. November 2022 passte der Gesetzgeber u.a. die beamtenrechtlichen Verweise im BAMG an die geltende Rechtslage und die Versorgungshöhe im Falle einer vorzeitigen Neuwahl an. Aufgrund der Abschaffung des bisherigen Mindestalters von 27 Jahren können nun auch 18-Jährige zu Mitgliedern des Kollegialorgans gewählt und ernannt werden.Änderung vom 30.09.2023

"Paukenschlag mit Ansage", die verfassungsgerichtliche Anordnung einer vollständigen Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf BVV hielt das politische Berlin sodann über ein halbes Jahr in Atem und schränkte die Gestaltungskraft der bezirklichen Vertretungen erheblich ein. Vorgaben zur Umsetzung in den Bezirken waren jedoch mit der Lupe zu suchen. Viel Kraft musste mithin in Verfahrensfragen der Selbstorganisation investiert werden, zu deren Klärung u. a. umfangreiche Hinweise der für das Bezirksorganisationsrecht zuständigen SenInnSport herangezogen werden mussten. Zudem ergab die Wahlwiederholung deutliche Änderungen in den Sitzverteilungen, die im Hinblick auf das Demokratiegebot die bisherige Zusammensetzung der BA unter erheblichen Legitimationsdruck setzte. Er führte zu einer besonderen gesetzlichen Regelung, die im Wortlaut aufgenommen wurde (Vor §§ 1, 5, 34, 35 BezVG). Auf eine wortlautorientierte Kommentierung verzichten wir, weil die Vorschriften lediglich einmalig zur Anwendung kamen.Änderung vom 30.09.2023

Aufwandsentschädigung und Kostenpauschalen für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wurden turnusmäßig zum 1. Januar 2023 angehoben. Die Rechtsfolgen für die BVV waren insoweit aufzugreifen. Das umfasste auch eine moderate Anhebung der Gehaltsober- und -untergrenzen der arbeitsvertraglichen Regelungen für die Beschäftigten der Fraktionen, die nunmehr zusätzlich in tabellarischer Form aufgenommen wurden (Vor § 1 und Vor § 8a BezVEG).Änderung vom 30.09.2023

Das im November 2022 im Springer-Verlag in 5. Auflage erschienene Standardwerk von Musil†/Kirchner, Das Recht der Berliner Verwaltung, wurde ebenso berücksichtigt wie aktuelle Rechtsprechung.Änderung vom 30.09.2023

Berlin, im September 2023
Peter Ottenberg
Dr. Robert Wolf

Ottenberg/Wolf | Praxiskommentar | (30.09.2023)