§ 4a (aufgehoben)
§ 4a BAMG wurde durch Art. I Nr. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des BAMG1 geschaffen und enthielt eine Übergangsvorschrift in Zusammenhang mit der Bezirksreform. Die Vorschrift wurde durch Zeitablauf obsolet und aus diesem Grunde2 durch Art. I § 1 Nr. 8 des Achten Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften3 aufgehoben.