§ 07 Bürgerdeputierte

Die nach § 21 des Bezirksverwaltungsgesetzes gewählten Bürgerdeputierten erhalten eine Entschädigung für jede Sitzung nach den Bestimmungen des § 3 und eine Erstattung der Kosten für Dienstreisen nach den Be-stimmungen des § 5 dieses Gesetzes. Die...

§ 08 Zahlung der Entschädigungen

Absatz 1: Die Grundentschädigung nach den §§ 2 und 6 sowie die Fahrgeldentschädigung nach § 4 werden monatlich im voraus, die Sitzungsgelder monatlich nachträglich gezahlt. Die Zahlungsweise folgt Art. 53 VvB in Verbindung mit § 23 Abs. 6 LAbgG und orientiert sich an...

§ 08a Zuschüsse an die Fraktionen

Die nachfolgende Darstellung enthält die jeweilige gesetzliche und die dazu jeweils erlassenen Regelungen der VwV nach Absatz 6; die in der AV BVVFraktZ darüber hinaus formulierten allgemeinen Maßgaben sind hingegen in Anlage 1, die typisierende...

§ 08b Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die nach diesem Gesetz zuständigen öffentlichen Stellen ist unbeschadet sonstiger Bestimmungen zulässig, wenn sie zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Aufgaben erforderlich ist. Mit einem umfangreichen...

Vorbemerkung/Einführung

Die rechtspolitische Entwicklung der Normen über die finanzielle Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen in den Bezirken folgt ganz überwiegend der des Gesetzes über die Bezirksverwaltung (BezVG); sie ist als Annex der Vorschriften über Aufgaben, Rechtsstellung, Rechte...