§ 50 Inkrafttreten
Das Bezirksamt gliedert sich wie folgt:
- Geschäftsbereich Bürgermeisterin/Bürgermeister
- Serviceeinheit Finanzen mit den Aufgabenstellungen:
- Haushalts- und Stellenplanung und -wirtschaft
- Kassenwesen
- Serviceeinheit Personal mit den Aufgabenstellungen:
- Personalverwaltungsservice
- Personalentwicklungsservice
- Wirtschaftsförderung nach § 37 Absatz 3
- Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK)
- „Steuerungsdienst“ (einschließlich Geschäftsprozessmanagement und Digitalisierung)
- „Pressestelle“
- „Rechtsamt“
- „Zentrale Vergabestelle“
- Serviceeinheit Finanzen mit den Aufgabenstellungen:
- Geschäftsbereich Schul- und Sportamt mit den Aufgabenstellungen:
- Schulträgerschaft
- Förderung des Sports
- Geschäftsbereich Ordnungsamt mit den Aufgabenstellungen:
- Ordnung im öffentlichen Raum (einschließlich verhaltensbedingten Lärms und Parkraumbewirtschaftung und -überwachung)
- Gewerbe (Wirtschaftsordnung, einschließlich Märkte)
- Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle nach § 37 Absatz 4
- Geschäftsbereich Stadtentwicklungsamt mit den Aufgabenstellungen:
- Stadtplanung
- Bau- und Wohnungsaufsicht
- Vermessung (einschließlich Liegenschaftskataster und Wertermittlung)
- Denkmalschutz
- Quartiersmanagement
- Geschäftsbereich Amt für Soziales mit den Aufgabenstellungen:
- Betreuungsbehörde und Soziale Dienste
- Materielle Hilfen
- Durchführung der Leistungen des kommunalen Trägers gemäß SGB II und AG-SGB II (Jobcenter)
- Teilhabeamt
- Geschäftsbereich Jugendamt mit den Aufgabenstellungen:
- Aufgaben des Jugendamtes (Fachberatung, allgemeine Förderung von jungen Menschen und ihren Familien, familienunterstützende Hilfen, fachbereichsübergreifende Jugendhilfe, Teilhabefachdienst Jugend und sonstige zugewiesene Aufgaben)
- Kindertagesbetreuung (einschließlich Kita-Eigenbetriebe)
Es werden folgende weitere Gliederungseinheiten gebildet:
- Das Amt für Weiterbildung und Kultur mit den Aufgabenstellungen:
- Volkshochschule
- Musikschule
- Jugendkunstschule
- Bibliotheken
- Kultur
- Regionalmuseum ist wahlweise den Geschäftsbereichen I oder II zuzuordnen.
- Das Straßen- und Grünflächenamt mit den Aufgabenstellungen:
- Tiefbau (Straßenplanung, Straßenneubau, Straßenunterhaltung, Straßenaufsicht)
- Straßenverwaltung
- Straßenverkehrsbehörde (mit Ausnahme der den Ämtern für Bürgerdienste zugewiesenen Aufgaben)
- Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen einschließlich Friedhöfe und Kleingärten ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, III oder IV zuzuordnen.
- Das Umwelt- und Naturschutzamt mit den Aufgabenstellungen:
- Umweltplanung, -beratung und -information
- Umweltordnungsaufgaben (ohne verhaltensbedingten Lärm)
- Natur-und Artenschutz ist gemeinsam mit dem Straßen- und Grünflächenamt zuzuordnen.
- Die Serviceeinheit Facility Management mit den Aufgabenstellungen:
- Kaufmännische und technische Immobilien- und Gebäudeverwaltung
- Hochbauservice
- Innere Dienste (Dienstpost, Vervielfältigungen, Fernmeldeangelegenheiten, Beschaffungen, Anlagenbuchhaltung)
- IT-Service ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, II oder IV zuzuordnen.
- Das Amt für Bürgerdienste mit den Aufgabenstellungen:
- Bürgerämter (einschließlich der straßenverkehrsbehördlichen Aufgabe der Ausgabe von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen für Gäste im Rahmen der Berliner Parkraumbewirtschaftung)
- Standesamt
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Wohnungsamt
- Wahlen ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, IV oder V zuzuordnen.
- Das Gesundheitsamt mit den Aufgabenstellungen:
- Gesundheitsschutz und -aufsicht
- Gesundheitsschutz und -förderung für Erwachsene
- Gesundheitsschutz und -förderung für Kinder
- Spezielle gesundheitliche Hilfen für Menschen mit Behinderungen ist wahlweise den Geschäftsbereichen V oder VI zuzuordnen.
- Die Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist gemeinsam mit dem Gesundheitsamt zuzuordnen.
- Beauftragte:
- „Datenschutzbeauftragte“ oder „Datenschutzbeauftragter“
- „Beauftragte für Menschen mit Behinderungen“ oder „Beauftragter für Menschen mit Behinderungen“
- „Integrationsbeauftragte“ oder „Integrationsbeauftragter“
- „Frauen-und Gleichstellungsbeauftragte“
- „EU-Beauftragte“ oder „EU-Beauftragter“
- „Beauftragte für Partnerschaften“ oder „Beauftragter für Partnerschaften“
- „Klimaschutzbeauftragte“ oder „Klimaschutzbeauftragter“ sind dem Geschäftsbereich I zuzuordnen. Die Regelungen in anderen Gesetzen gelten vorrangig.
Die Zuordnung der weiteren Gliederungseinheiten erfolgt durch Beschluss des Bezirksamts. Die Gliederungseinheiten 2 und 3 sowie die Gliederungseinheiten 6 und 7 werden jeweils zu einer Einheit zusammengefasst.