§ 50 Inkrafttreten

Das Bezirksamt gliedert sich wie folgt:

  1. Geschäftsbereich Bürgermeisterin/Bürgermeister
    1. Serviceeinheit Finanzen mit den Aufgabenstellungen:
      • Haushalts- und Stellenplanung und -wirtschaft
      • Kassenwesen
    2. Serviceeinheit Personal mit den Aufgabenstellungen:
      • Personalverwaltungsservice
      • Personalentwicklungsservice
    3. Wirtschaftsförderung nach § 37 Absatz 3
    4. Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK)
    5. „Steuerungsdienst“ (einschließlich Geschäftsprozessmanagement und Digitalisierung)
    6. „Pressestelle“
    7. „Rechtsamt“
    8. „Zentrale Vergabestelle“
  2. Geschäftsbereich Schul- und Sportamt mit den Aufgabenstellungen:
    • Schulträgerschaft
    • Förderung des Sports
  3. Geschäftsbereich Ordnungsamt mit den Aufgabenstellungen:
    • Ordnung im öffentlichen Raum (einschließlich verhaltensbedingten Lärms und Parkraumbewirtschaftung und -überwachung)
    • Gewerbe (Wirtschaftsordnung, einschließlich Märkte)
    • Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
    • Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle nach § 37 Absatz 4
  4. Geschäftsbereich Stadtentwicklungsamt mit den Aufgabenstellungen:
    • Stadtplanung
    • Bau- und Wohnungsaufsicht
    • Vermessung (einschließlich Liegenschaftskataster und Wertermittlung)
    • Denkmalschutz
    • Quartiersmanagement
  5. Geschäftsbereich Amt für Soziales mit den Aufgabenstellungen:
    • Betreuungsbehörde und Soziale Dienste
    • Materielle Hilfen
    • Durchführung der Leistungen des kommunalen Trägers gemäß SGB II und AG-SGB II (Jobcenter)
    • Teilhabeamt
  6. Geschäftsbereich Jugendamt mit den Aufgabenstellungen:
    • Aufgaben des Jugendamtes (Fachberatung, allgemeine Förderung von jungen Menschen und ihren Familien, familienunterstützende Hilfen, fachbereichsübergreifende Jugendhilfe, Teilhabefachdienst Jugend und sonstige zugewiesene Aufgaben)
    • Kindertagesbetreuung (einschließlich Kita-Eigenbetriebe)

Es werden folgende weitere Gliederungseinheiten gebildet:

  1. Das Amt für Weiterbildung und Kultur mit den Aufgabenstellungen:
    • Volkshochschule
    • Musikschule
    • Jugendkunstschule
    • Bibliotheken
    • Kultur
    • Regionalmuseum
    • ist wahlweise den Geschäftsbereichen I oder II zuzuordnen.
  2. Das Straßen- und Grünflächenamt mit den Aufgabenstellungen:
    • Tiefbau (Straßenplanung, Straßenneubau, Straßenunterhaltung, Straßenaufsicht)
    • Straßenverwaltung
    • Straßenverkehrsbehörde (mit Ausnahme der den Ämtern für Bürgerdienste zugewiesenen Aufgaben)
    • Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen einschließlich Friedhöfe und Kleingärten
    • ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, III oder IV zuzuordnen.
  3. Das Umwelt- und Naturschutzamt mit den Aufgabenstellungen:
    • Umweltplanung, -beratung und -information
    • Umweltordnungsaufgaben (ohne verhaltensbedingten Lärm)
    • Natur-und Artenschutz
    • ist gemeinsam mit dem Straßen- und Grünflächenamt zuzuordnen.
  4. Die Serviceeinheit Facility Management mit den Aufgabenstellungen:
    • Kaufmännische und technische Immobilien- und Gebäudeverwaltung
    • Hochbauservice
    • Innere Dienste (Dienstpost, Vervielfältigungen, Fernmeldeangelegenheiten, Beschaffungen, Anlagenbuchhaltung)
    • IT-Service
    • ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, II oder IV zuzuordnen.
  5. Das Amt für Bürgerdienste mit den Aufgabenstellungen:
    • Bürgerämter (einschließlich der straßenverkehrsbehördlichen Aufgabe der Ausgabe von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen für Gäste im Rahmen der Berliner Parkraumbewirtschaftung)
    • Standesamt
    • Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
    • Wohnungsamt
    • Wahlen
    • ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, IV oder V zuzuordnen.
  6. Das Gesundheitsamt mit den Aufgabenstellungen:
    • Gesundheitsschutz und -aufsicht
    • Gesundheitsschutz und -förderung für Erwachsene
    • Gesundheitsschutz und -förderung für Kinder
    • Spezielle gesundheitliche Hilfen für Menschen mit Behinderungen
    • ist wahlweise den Geschäftsbereichen V oder VI zuzuordnen.
  7. Die Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist gemeinsam mit dem Gesundheitsamt zuzuordnen.
  8. Beauftragte:
    • „Datenschutzbeauftragte“ oder „Datenschutzbeauftragter“
    • „Beauftragte für Menschen mit Behinderungen“ oder „Beauftragter für Menschen mit Behinderungen“
    • „Integrationsbeauftragte“ oder „Integrationsbeauftragter“
    • „Frauen-und Gleichstellungsbeauftragte“
    • „EU-Beauftragte“ oder „EU-Beauftragter“
    • „Beauftragte für Partnerschaften“ oder „Beauftragter für Partnerschaften“
    • „Klimaschutzbeauftragte“ oder „Klimaschutzbeauftragter“
    • sind dem Geschäftsbereich I zuzuordnen. Die Regelungen in anderen Gesetzen gelten vorrangig.

Die Zuordnung der weiteren Gliederungseinheiten erfolgt durch Beschluss des Bezirksamts. Die Gliederungseinheiten 2 und 3 sowie die Gliederungseinheiten 6 und 7 werden jeweils zu einer Einheit zusammengefasst.

Ottenberg/Wolf | Praxiskommentar | (01.01.2022)