§ 3a

Ist die Amtszeit eines Mitgliedes eines Bezirksamtes bei Vollendung seines fünfundsechzigsten Lebensjahres noch nicht beendet, kann die Bezirksverordnetenversammlung beschließen, dass die Dienstbehörde den Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze...

§ 3b

1Ein Mitglied eines Bezirksamtes, das bei seiner Ernennung Landesbeamtin oder Landesbeamter mit Dienstbezügen war und während der Amtszeit auf eigenen Antrag entlassen wird oder nach Ablauf der Amtszeit nicht in den Ruhestand tritt, ist auf einen innerhalb eines...

§ 4

1Ein Mitglied eines Bezirksamtes erhält mit Ablauf des Tages, an dem nach vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes) die neu gewählte Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt wählt, bis zum Ablauf seiner Amtszeit als...

§ 40 Mitwirkung der Einwohnerschaft

Die Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner ist ein Prinzip der Selbstverwaltung der Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt fördern die Mitwirkung der Einwohnerschaft an der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben. Aus dem Programmsatz des...